Wohnen für alle.

Baue mit Zuekunft

Nachhaltige Planung

Das vorliegende Bauleitbild ist das Ergebnis umfangreicher Analysen, intensiver Diskussionen und sorgfältiger strategischer Planung. So haben wir für alle Siedlungen eine Machbarkeitsstudie erstellt und anhand der strategisch relevanten Kriterien einen vorläufigen Entwicklungsplan kreiert. Das Ziel des preiswerten Wohnraums stand dabei immer an oberster Stelle.

Vorgehenschritte

  • Aktualisierung
    Bauleitbild

    1
  • Analyse Bauleitbild

    2
  • Machbarkeitsstudien

    3
  • Vorschlag / Entwicklungsplan

    4
  • Genossenschaftlicher Austausch

    5
  • Entwicklungsplan

    6
  • Inkraftsetzung Bauleitbild durch Vorstand

    7
  • Genossenschaftliche Mitwirkung bei Bauprojekten

    8
  • Genehmigung Planungs- und Baukredit an GV

    9
  • Planung und Realisierung

    10

    Entwicklungsplan BGL

    Welche Faktoren bestimmen die Entwicklungsplanung?

    Die Potenziale und Entwicklungsmöglichkeiten pro Überbauung wurden mit den Machbarkeitsstudien aufgezeigt. Welche Massnahme wir konkret auswählen und zu welchem Zeitpunkt wir sie umsetzten, wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst.

    Erneuerungszyklen

    Die Bauteile eines Wohnhauses haben eine unterschiedliche Lebensdauer. Für einen wirtschaftlichen Unterhalt ist es sinnvoll, bauliche Massnahmen siedlungsübergreifend zu bündeln. Einige Bauten lassen sich auch nach Jahrzehnten gut bewohnen, sodass sich ein Substanzerhalt lohnt. Bei anderen Häusern aber, deren Bausubstanz und Wohnwert gemäss heutigen Anforderungen als ungenügend beurteilt werden, ist ein Neubau die bessere Lösung.

    Preiswerter Wohnraum

    Günstige Wohnungen zur Verfügung zu stellen, ist eine Grundhaltung der BGL und bestimmt natürlich die Entwicklungsplanung. Neben einem wirtschaftlichen Unterhalt gehört dazu auch eine solide Finanzierung.

    Denkmalschutz

    Einige Überbauungen der BGL sind als denkmalpflegerisch interessant oder als Denkmalschutzobjekt eingestuft. Dies schränkt bauliche Entwicklungen ein.

    Verbesserungen

    An einigen Orten haben sich Faktoren wie zum Beispiel die Belastung durch Verkehrslärm seit der Erstellung des Gebäudes deutlich verändert. Möglichkeiten für Verbesserungen der Wohnungen und des Wohnumfeldes sollen deshalb genutzt werden.

    Kann zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden

    Wo die heutigen Überbauungen Buchegg, Hard und Hotze stehen, kann gemäss Bauordnung deutlich mehr Wohnfläche gebaut werden. Diese Potenzial will die BGL nutzen und sieht für die Überbauungen Buchegg und Hard in den nächsten 10 bis 15 Jahren deshalb Neubauten vor. Die Überbauung Hotze soll zunächst noch einmal instand gesetzt und das Potenzial im nächsten baulichen Zyklus genutzt werden.

    Wohnraum für alle Lebensphasen

    In der BGL soll man geboren und alt werden können. Menschen in unterschiedlichen Lebensabschnitten haben verschiedene Bedürfnisse an Wohnungen und Wohnumfeld. Angestrebt wird ein vielfältiger Mix aus Alt- und Neubauwohnungen. Insbesondere das Angebot an altersgerechten Wohnungen und grösseren Wohnungen für Familien oder für neue Wohnformen kann an einigen Orten verbessert werden.

    Schritt für Schritt umsetzen

    Mit jeweils einer Baumassnahme zur selben Zeit ist eine sozialverträgliche Umsetzung besser zu bewältigen. Gleichzeitig ergibt sich dadurch eine wirtschaftliche Auslastung der Geschäftsstelle.

    Z’Züri dihäi.
    Sid Generatione.

    Wie geht es weiter?

    Das Bauleitbild wird in den nächsten Jahren siedlungsweise umgesetzt. Je nach geplantem Weg kommen andere Massnahmen zum Zug.

    Umsiedlung

    Bei einer Instandsetzung von Gebäuden können die Bewohnenden auch bei grösseren Einschränkungen meist in ihrer Wohnung bleiben. Bei einem Ersatzneubau und auch bei einer umfassenden Gesamtsanierung stehen die betroffenen Wohnungen eine Zeit lang nicht zur Verfügung und es ist unumgänglich, die bestehenden Mietverträge aufzulösen.

    Etappierung

    Um grosse Baumassnahmen möglichst wirtschaftlich und sozialverträglich umzusetzen, wird nach einer geeigneten Etappierung gesucht. So besteht für die zweite Etappe die Möglichkeit, dass Bewohnende in die fertigen Wohnungen der ersten Etappe umziehen.

    Instandsetzung

    Die in diesem Bauleitbild angekündigten Instandsetzungen werden zur jeweils gegebenen Zeit sorgfältig geplant. Instandsetzungen werden in der Regel im bewohnten Zustand durchgeführt. Allerdings werden bei Erneuerungen von Küche und Bad die Wohnungen für einige Wochen nur eingeschränkt nutzbar sein. Vor der Ausführung der Instandsetzungsarbeiten wird rechtzeitig im Detail informiert. Über Baukosten von mehr als CHF 1 Mio. wird an der Generalversammlung der BGL abgestimmt.

    Ersatzneubau

    Ein Ersatzneubau ist Herausforderung (siehe Umsiedlung) und Chance zugleich. Damit Genossenschafterinnen und Genossenschafter ihre Wünsche im Hinblick auf den Neubau einbringen können, werden Mitwirkungsanlässe durchgeführt. Auf Grund der Bedürfnisse und Anforderungen wird dann in einem Wettbewerbsverfahren das beste Projekt entwickelt. Für Planung und Ausführung des Projekts wird die Zustimmung zu den entsprechenden Krediten an der Generalversammlung eingeholt. Erst dann kann das Projekt umgesetzt werden.

    Mitwirkung

    Der Vorstand möchte fördern, dass Genossenschafterinnen und Genossenschafter sich einbringen. Bauliche Massnahmen bieten dazu Möglichkeiten in verschiedenen Bereichen: Was ist bei der Gestaltung der Freiräume wichtig? Was braucht es für ein gemeinschaftliches Zusammenleben? Was ist für die Wohnungen wichtig? Wie viele Abstellplätze sind nötig? Die Genossenschaft wird zu gegebener Zeit zu einer Meinungsäusserung einladen.

    Gesamtsanierung

    Einer Gesamtsanierung geht eine sorgfältige Planung der Massnahmen voraus. Umfassende Sanierungen werden meist im unbewohnten Zustand durchgeführt. Über den Planungs- und Ausführungskredit wird an der Generalversammlung abgestimmt.